AGB - MEBA

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MEBA GmbH für Geschäfte mit Verbrauchern

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte über das Internet oder mittels sonstiger Kommunikationsmittel im Fernabsatz, die natürliche Personen zu einem Zweck tätigen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB).
2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung.

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung auszulösen. Bei Internet-Versteigerungen oder sonstigen Verkäufen gegen Höchstgebot vollzieht sich der Vertragsabschluss automatisch mit dem jeweils Meistbietenden der Auktion.
2. Die Bestellung eines Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Dieses Angebot können wir nach unserer Wahl innerhalb von 6 Werktagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Absendung der bestellten Ware annehmen.

§ 3 Preise / Verpackung

1. Alle Preise verstehen sich als Netto-€-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Montage, Versicherung und Inbetriebnahme.
2. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird spätestens im Rahmen der Rechnungsstellung gesondert berechnet.
3. Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für Nachbestellungen.
4. Verpackungs- und Frachtkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Preisänderungen im Rahmen dieses Vertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, insbesondere durch Währungsschwankungen, so sind wir berechtigt, den Preis in angemessenem Maße anzupassen. Diese Preisänderungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

§ 4 Lieferung / Lieferverzug

1. Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder nach unserer Wahl direkt ab Hersteller/Vorlieferant. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum Liefertermin das Haus verlässt, wir innerhalb der Frist Versandbereitschaft anzeigen bzw. einen Termin zur Lieferung oder Leistung mit dem Kunden abstimmen.
2. Der Liefertermin ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Liefer-termine sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die Lieferfrist verlängert sich, wenn der Kunde von ihm zu beschaffende Dokumente, die für die Auftragsbearbeitung erforderlich sind, nicht rechtzeitig beibringt oder etwa vereinbarte Anzahlungen nicht leistet.
3. Wir kommen nur in Verzug, wenn uns der Kunde zuvor eine angemessene Frist zur Erfüllung von mindestens zwei Wochen gesetzt hat, es sei denn, wir haben zuvor ernsthaft und endgültig die Lieferung/Leistung verweigert. Die Fristsetzung ist auch dann erforderlich, wenn die Leistungszeit gem. § 286 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 BGB kalendermäßig bestimmt ist. Erst nach erfolglosem Verstreichen der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
4. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht.
5. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich für den Kunden keine Nachteile hieraus ergeben.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung geht unabhängig davon, ob die Beförderung durch uns, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, mit Beginn der Verladung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten tragen.

§ 6 Sachmängel/Untersuchungs- und Rügepflichten

1. Der Kunde ist verpflichtet, jede einzelne Lieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel in qualitativer, quantitativer und sonstiger Hinsicht zu überprüfen und festgestellte Abweichungen unverzüglich, spätestens nach drei Werktagen nach Ablieferung schriftlich durch Übersendung einer Mängelrüge an unseren Geschäftssitz zu beanstanden.
2. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
3. Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen ist der Kunde verpflichtet, uns zunächst schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, bevor er andere Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Es ist uns in der Regel eine Frist von mindestens drei Wochen zur Nacherfüllung einzuräumen, wenn Waren geliefert werden. Die Frist zur Lieferung von Ersatzteilen beträgt 10 Werktage.
4. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern die Ware nur mit unwesentlichen Mängeln behaftet ist. Unwesentliche Mängel liegen
insbesondere vor bei nur unerheblichen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der nach dem Vertrag vorausgesetzten Brauchbarkeit der Ware. Die Gewährleistung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner oder Dritte Mängelbeseitigungs- oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt haben, ohne dass dies zwingend erforderlich war.
5. Bei natürlicher Abnutzung der Kaufsache, bei Fehlern oder Schäden an der Kaufsache, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder infolge der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder bei Fehlern oder Schäden an der Kaufsache, die nach Gefahrübergang aufgrund von besonderen äußeren Einflüssen entstehen, die nicht vertraglich vorausgesetzt sind, liegen keine Mängel vor.
6. Ansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln der Kaufsache verjähren innerhalb eines Jahres ab Auslieferung der Kaufsache. Will der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises erklären, so sind diese Rechte ebenfalls nach Ablauf eines Jahres, gerechnet von der Auslieferung der Kaufsache, ausgeschlossen. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist. Für ausgeführte Nacherfüllungsarbeiten oder gelieferte Ersatzteile besteht eine Gewährleistung nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung.
7. Nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist haben wir das Recht, den Vertragspartner mit einer Fristsetzung von einem Monat aufzufordern, seine weiteren Gewährleistungsansprüche uns gegenüber geltend zu machen. Gibt der Vertragspartner eine solche Erklärung nicht innerhalb dieser Frist ab, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nur, wenn wir in der Aufforderung mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen haben.
8. Gebrauchte Ware liefern wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder in Fällen, in denen das Gesetz sonst eine zwingende Haftung vorsieht.
9. Über die vorliegende Regelung der Gewährleistung hinaus übernehmen wir keine Garantie für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Kaufsache. Garantien werden von uns nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung übernommen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen oder sonstige technische Vorschriften dient lediglich der Beschreibung der Kaufsache und stellt keine Garantieübernahme dar.

§ 7 Haftung

1. Wir haften für schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.
2. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
2. Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auch ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die zurückgenommene Ware wird mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten gutgeschrieben.

§ 9 Zahlung

1. Die gestellten Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach Verstreichen dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
2. Ein Abzug von Skonto ist nur innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Fristen und Höhe statthaft.
3. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden ist.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist unser Geschäftssitz in Magdala.
2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.
5. Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt, sofern vorhanden, die gesetzliche Regelung.
6. Alle vertraglichen Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Einigung über die Aufhebung des Schrifterfordernisses bedarf der Schriftform.


Magdala, Juni 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MEBA GmbH zum download.

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